Konditionentableau-2022-05-01

Konditionentableau


(gültig ab 01.05.2022)
Die Prozentangaben beziehen sich immer auf den verbürgten Kreditbetrag.

Bei Genehmigung einer Ausfallbürgschaft ist ein einmaliges Entgelt, der sog. Haftungsfondsbeitrag, zu entrichten. Für den Fall, dass die beantragte Bürgschaft abgelehnt oder vor Beschlussfassung zurückgezogen wird, ist eine pauschale Bearbeitungsgebühr fällig. Bei Bürgschaft ohne Bank (BoB) ist der Haftungsfondsbeitrag der Bürgschaftsbank bei Antragstellung zu überweisen. Sämtliche andere Entgelte der Bürgschaften sind von der Hausbank zu tragen; fällige Beiträge werden durch die Bürgschaftsbank per Lastschrift eingezogen. Hierfür wird die Hausbank der Bürgschaftsbank ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen (sofern noch nicht erfolgt).

Für die Bearbeitung von Änderungsanträgen kann im Einzelfall eine angemessene Gebühr erhoben werden.

Der Provisionsanspruch entsteht ab dem 15. Tag nach Ausstellung der Bürgschaftsurkunde und wird im ersten Jahr gesondert in Rechnung gestellt. In den Folgejahren wird die Bürgschaftsprovision aus der jeweiligen verbürgten Kredithöhe zum 31.12. des Vorjahres berechnet; die Provisionszahlung ist jeweils am 01.01. fällig. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht, auch wenn die Bürgschaft im Laufe des Jahres ausläuft oder zurückgegeben wird.

Die Konditionen zur Agrar-Bürgschaft finden Sie unter: www.agrar-buergschaft.de