...denn Sicherheit braucht starke Partner.

Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Der übliche Weg zu unserer Bürgschaft führt über die Hausbank, die das zu finanzierende Vorhaben begleitet. Neu eingeführt haben wir jetzt ein Programm, bei dem der Interessent direkt bei uns eine Bürgschaft beantragt – und sich mit unserer Bürgschaftszusage bei seiner Hausbank um den Kredit bemüht. Dieses Programm nennen wir "Bürgschaft ohne Bank (BoB)".

Wer kann BoB beantragen?
Antragsteller in diesem Programm können sowohl Existenzgründer als auch bestehende Unternehmen sein. Verbürgt werden können alle Kreditarten und Vorhaben wie im Standardprogramm. Lediglich Konsolidierungsmaßnahmen/Umschuldung von Lieferantenverbindlichkeiten haben wir in dem neuen Programm ausgeschlossen.

Bis zu welcher Kredithöhe kann unsere Bürgschaft bei BoB beantragt werden?
Die Antragstellung bei BoB soll unser Standardprogramm ergänzen, nicht ersetzen – und ist deshalb beschränkt auf einen zu verbürgenden Kreditbedarf von mind. 25.000 EUR bis max. 150.000 EUR (kleinere Beträge sind durch das Mikro-Darlehen der KfW abgedeckt). Dabei darf die Bürgschaftsquote 80 % des Kreditbetrages nicht übersteigen.

Was kostet die Bürgschaft?
Da bei diesem Programm die Vorprüfung durch die Hausbank wegfällt, ist der Bearbeitungsaufwand für uns umfangreicher. Deshalb stellen wir einen höheren Haftungsfondsbeitrag als im Standardprogramm in Rechnung. Er liegt bei 1,5 % des beantragten, zu verbürgenden Kreditbetrages und ist mit Antragstellung zu entrichten. Bei Rücknahme vor Antragsentscheidung oder Ablehnung des Antrages erstatten wir die Hälfte, wobei aber ein Mindestbetrag von 375,00 EUR in jedem Fall einbehalten wird. Die jährlich wiederkehrende Bürgschaftsprovision beläuft sich – wie im Standardprogramm – auf 0,8 % p.a. aus dem verbürgten Kreditbetrag.

Welche Vorteile hat BoB für die Hausbank?
- die Gewissheit, dass bereits ein kompetenter Finanzierungspartner mit entsprechendem Branchen-Knowhow das Vorhaben geprüft hat
- eine werthaltige Sicherheit bereits zu Beginn der Kreditverhandlungen i. V. m. der Klarheit über die Ausgestaltung unserer Ausfallbürgschaft (Bürgschaftsquote, Auflagen, Bedingungen)
- eine Arbeitsentlastung, weil die Antragstellung und die Einreichung der entscheidungsrelevanten Unterlagen direkt durch den Antragsteller bei uns erfolgt

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