Der Weg zu unserer Bürgschaft
In Bayern gilt grundsätzlich das Hausbankprinzip, d.h. der Bürgschaftsantrag ist über die Hausbank zu stellen.
- Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Bank, da der Bürgschaftsantrag vor Vorhabensbeginn zu stellen ist.
- Ihre Hausbank beurteilt Ihr Vorhaben positiv - allerdings fehlen (ausreichende) Sicherheiten.
- Sie beantragen über Ihre Hausbank unsere Bürgschaft.
- Wir prüfen Ihr Vorhaben, das marktrelevante Umfeld sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse und holen i.d.R. eine Stellungnahme von der zuständigen Kammer bzw. Fachverband ein – bei positiver Entscheidung senden wir unsere Bürgschaftsurkunde an Ihre Bank.
- Ihre Bank setzt die in der Bürgschaftsurkunde vereinbarten Auflagen und Bedingungen vertraglich mit Ihnen um.
- Nun können Sie Ihr Vorhaben starten - viel Erfolg und unternehmerisches Geschick!
Für Kreditbeträge von 25 TEUR bis max. 150 TEUR kann sich der Unternehmer / die Unternehmerin mit der "Bürgschaft ohne Bank (BoB)" direkt an uns wenden.





